Die Kreditkarte als bargeldloses Zahlungsmittel wird immer beliebter! Während vor 10-15 Jahren Kreditkarten noch eher selten und hauptsächlich durch sehr liquide Personen genutzt wurden, ist die Kreditkarte heutzutage eines der beliebtesten Zahlungsmittel. Dank der verschiedenen verfügbaren Kreditkartentypen (Credit, Charge, Debit & Prepaid) haben nun auch Personen mit geringer Liquidität die Chance auf eine Kreditkarte. Und so werden Visa und Mastercard auch von Freiberuflern, Studenten und sogar Kinder & Jugendlichen genutzt.
Bei dem ganzen Erfolg der Kreditkarte ist es für den Nutzer aber besonders ärgerlich, dass viele Händler extra Gebühren für die Nutzung von Kreditkarte erheben. Besonders gerne werden die Gebühren von Transportdienstleistern (z.B. Airlines oder die Deutsche Bahn), Urlaubsportalen (Flugvermittler, Hotelvermittler, Online-Reisebüros) oder Tickethändler (Veranstaltungstickets, z.B. Konzerte oder Theater) erhoben.
Das soll sich nun ändern, denn das Bundeskabinett hat mit der Umsetzung der “Zweiten Zahlungdiensterichtlinie” (PSD2) der Europäischen Union in das deutsche Recht eine Reihe an Veränderungen angestoßen. Eine der wichtigsten Veränderungen ist dabei ab dem 18. Januar 2018 der europaweite Verbot der Erhebung von Gebühren für Kartenzahlungen, Lastschriften und Überweisungen.
Darüber hinaus erfordert die Gesetzesänderung, dass die Kundenauthentifizierung zukünftig straffer von den Banken geregelt werden muss und die Haftungsgrenze für den Kartennutzer auf 50 Euro statt bisher 150 Euro begrenzt wird.
[toggle title=”Verwendete Bilder und Grafiken” load=”hide”]Das von uns verwendete Bildmaterial wurde teilweise von den folgenden Rechteinhabern erworben:
EU flags waving in front of European Parliament building i (94576008 ) – © Grecaud Paul auf fotolia.com[/toggle]